Sozialversicherungsrecht/Lebensbescheinigungen

AHV/IV

Wenn Sie sich aus der Schweiz abmelden und in Thailand Wohnsitz nehmen, bevor Sie das AHV-Alter erreicht haben, kann es zur Vermeidung von Zahlungslücken sehr sinnvoll sein, sich bei der freiwilligen AHV anzumelden. Eine Anmeldung muss zwingend innerhalb eines Jahres nach der Abmeldung (nicht erstreckbare Frist) in der Schweiz erfolgen. Wir sind Ihnen bei offenen Fragen und beim Antrag um Aufnahme in die Versicherung gerne behilflich.

Gerne besprechen wir mit Ihnen auch, ob und unter welchen Bedingungen Sie als IV/AHV-Rentner Anspruch auf Kinderrenten haben, wenn Sie z.B. mit einer Thailändischen Staatsangehörigen verheiratet sind und welche Dokumente für einen Antrag notwendig wären. Selbiges gilt für die Bedingungen, unter welchen Ihr Thailändischer Partner Anspruch auf eine Witwen- oder Waisenrente hat.

Schliesslich stellen wir unter Beizug eines Thailändischen Notars Lebensbescheinigungen (AHV, IV, SUVA) aus.


 
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