Erbrecht

Thailands Erbrecht unterscheidet sich vom schweizerischen in wesentlichen Punkten (das Pflichtteilsrecht beispielsweise kennt Thailand nicht, und die Erbenhaftung für allfällige Schulden des Erblassers ist stark eingeschränkt). Werden die relativ grossen Freiheiten bei der Rechtswahl aber nicht genutzt und wird alles dem Zufall überlassen, können sich auf der einen Seite ein unerwarteter Vermögensanfall, anderswo aber bittere Enttäuschung breitmachen. Auch hier gilt, dass fachmännischen Rat rechtzeitig einzuholen ist. Vor der Einsetzung der oder des um Jahrzehnte jüngeren Lebenspartnertnerin/-partners als Alleinerbe, auch vor deren oder dessen Begünstigung in einer grosszügigen Lebensversicherung, ist dringend zu warnen. Im schlimmsten Fall ist zu befürchten, dass der Ausländer mit dieser gutgemeinten Vorkehr sein Todesurteil unterzeichnet hat.

Ein Testament ist nur dann eine gute Sache, wenn es nach dem Tode des Erblassers auch in dessen Sinn verwirklicht wird. Als mit einer Thailänderin verheirateter, in Thailand lebender Schweizer sein Testament selbst zu “basteln”, wäre jedenfalls grobfahrlässig. Man ist es den mit dem letzten Willen Bedachten schuldig, dass man die Rechtsbeständigkeit des Testaments vom Fachmann abkären lässt.

Ausserdem sind entsprechende Formvorschriften zu beachten, damit die Rechtsgültigkeit eines Testaments gesichert ist. Erbverträge können in Thailand schliesslich nicht gültig geschlossen werden.

Der Einsatz eines zuverlässigen und integren Willensvollstreckers empfiehlt sich in vielen Fällen und schafft eine zusätzliche Sicherheit. Für die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten in Thailand ist es so, dass durch das Gericht am Ort, wo Vermögenswerte liegen, ein sogenannter Administrator (Nachlassverwalter) eingesetzt werden muss, es werden also keine Erbenbescheinigungen ausgestellt, wie dies z.B. in der Schweiz der Fall ist. Der gestützt auf die entsprechenden Unterlagen des Gerichts eingesetzte Nachlassverwalter kann mit dem Gerichtsurteil z.B. bei den Banken vorsprechen und Konten auflösen oder auf dem Landamt Grundstücke umschreiben und den Erlös schließlich an die Erben auszahlen. Das Verfahren ist etwas aufwändig, mit der richtigen Vorbereitung jedoch durchaus gangbar. Das A und O sind die richtigen Unterlagen und deren jeweilige Qualität bzw. korrekte Übersetzung und Beglaubigung, falls die Unterlagen aus dem Ausland stammen. Man muss sich auf eine Dauer von mindestens sechs Monaten einrichten. Wir haben zwischenzeitlich große Erfahrungen mit Nachlassverwaltungen in Thailand sammeln dürfen, dabei jedoch auch festgestellt, dass die Fälle bzw. Unterlagen von Gericht zu Gericht bzw. auch von Richter zu Richter unterschiedlich gehandhabt werden. Schließlich gelingt es mit der notwendigen Flexibilität und Geduld jedoch meistens, einen adäquaten Abschluss zu finden.

Über all dies können wir im persönlichen Gespräch näher Auskunft geben und Ihnen auch ein den geltenden Formen entsprechendes Testament aufsetzen.


 
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