Familienrecht

Neben der grundsätzlichen Überlegung, ob man überhaupt eine Ehe bzw. eine gemischtnationale Ehe schließen möchte, ergeben sich viele weitere Fragen, welche man sich besser stellt, bevor man den Schritt zurück nicht mehr rechtzeitig schafft. Wo Sie nämlich eine gemischtnationale Ehe schließen, ob und ggf. wo Sie sie registrieren lassen, wann, nach welchem Recht und in welcher Form Sie einen allfälligen Ehevertrag abgeschlossen haben, kann für die wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen einer Scheidung, aber auch für einen Erbfall maßgeblich sein. Auch, welcher der beiden Ehegatten in welchem Land auf Ehescheidung klagt.

Diese und viele weitere Fragen sollten geklärt werden, bevor man sich an eine Heirat wagt. Wir sind Ihnen deshalb gerne behilflich, diese Fragen auch vorab zu erörtern. Des Weiteren können wir Sie sowohl bei der Eheschließung als auch bei einer allfälligen einvernehmlichen Scheidung in Thailand beraten und begleiten. Kampfscheidungen in Thailand würden wir in die Hände eines thailändischen Kollegen übergeben müssen.


 
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