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LEBENSBESCHEINIGUNGEN
04.24.19 5:55  |  Artikel Hits:5009  |  A+ | a-
LEBENSBESCHEINIGUNGEN
 
Nachdem die Immigration Pattaya offensichtlich seit ca. November 2018 keine Lebensbescheinigungen mehr stempelt, wenden sich vermehrt Personen an unsere Einrichtung, welche dafür bisher nicht gekommen sind. Aufgrund verschiedener, seither festgestellter, unschöner Vorfälle in unserem Büro, welche vor allem für unsere damit betrauten Angestellten unangenehm sind, stelle ich deshalb vorliegend fest was folgt:
 
  • Wir sind gerne bereit, die Lebensbescheinigungen zu machen, vorausgesetzt dass man sich gegenüber unserem Büropersonal an die Grundregeln des Anstandes und an die bei SwissLaw dafür seit über 12 Jahren geltenden Voraussetzungen gemäss nachfolgenden Ausführungen hält.
  • Da ich als Schweizer Rechtsanwalt in Thailand nicht zugelassen bin, akzeptieren die Schweizerischen Einrichtungen meine Unterschrift seit 12 Jahren nicht, weshalb wir die Formulare entgegen nehmen, darauf jedoch den Stempel eines Thainotars einholen müssen.
  • Wenn man also mit unseren Regeln nicht einverstanden ist, kann man sich gerne direkt an einen Thailändischen Notar oder an die Schweizerische Botschaft in Bangkok wenden, wobei die meisten Thaianwälte auch Notare wären.
  • Der Thainotar kommt ca. ein Mal pro Woche bei uns im Büro vorbei und stempelt die ausstehenden Formulare, weshalb wir keine Erledigung am selben Tag sicherstellen können. Von den bisher verlangten THB 500 werden dem Thainotar im Moment THB 300 bezahlt, bei uns verbleiben also lediglich THB 200 (inkl Versand an Botschaft), dies kann nur gemacht werden, wenn es durch die Angestellten direkt und ohne mich erledigt wird und man den Angestellten den notwendigen Respekt entgegenbringt.
  • Nach Erhalt des Stempels vom Thainotar senden wir die Formulare für die AHV/IV per Einschreiben an die Schweizerische Botschaft in Bangkok.
  • Bescheinigungen für andere Einrichtungen (SUVA, Privatversicherungen etc.) verschicken wir „registered“ an eine vom Kunden vorbereitete Adresse in der Schweiz. Wenn es der Kunde wünscht, kann er das gestempelte Exemplar jedoch auch wieder abholen und selbst verschicken.
 
  • Bezüglich Zusatzdienstleistungen gelten NEU  die Ansätze gemäss Preisliste (siehe unten).
  • Auch weil der Thainotar nach über 10 Jahren nicht mehr bereit ist, den alten Preis beizubehalten, wird ab 1. Januar 2020 die Grunddienstleistung von THB 500 auf THB 1,000 erhöht, zusätzliche Dienstleistungen bleiben sich gleich.
 
Mit bestem Dank für Ihr Verständnis
 
TH-Chonburi, April 2019                                       SwissLaw Co., Ltd. – Felix Stöckli
 
PREISLISTE
 
NORMAL Einfaches Abgeben Formular AHV/IV etc. im Büro, Einholen Stempel Thainotar, Versand an Botschaft durch SwissLaw THB 500
ab 01.01.2020 THB 1,000
     
SPEZIAL Telefonischer Rückruf Abholung Formular plus THB 100
  Versand nach Europa durch SwissLaw, Adressierung Couvert, Vorsprechen auf Postbuero und Versandkosten eingeschrieben plus THB 200
(EMS plus THB 1,500)
  Scan gestempelte Bescheinigung und Zustellung per Email plus THB 1,000
  Ausfuellen Ersatzformular AHV, da kein Originalformular (AHV-Nr., Name, Adresse, Zivilstand)  
THB 1,000
  Prüfung, Scan/Kopien Bescheinigung und Postzustellungsbelege, wenn Erhalt abgestritten THB 1,500
  Spezielle Beteiligung von und Wuensche an Schweizer Rechtsanwalt Abrechnung nach Aufwand zu THB 7,000 pro Stunde
 
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