Allgemeine Rechtsberatung

Die Kulturunterschiede zwischen Thailand und dem Ausland manifestieren sich auch oder insbesondere bei rechtlichen Problemen. Die Thailändischen Gesetze geben denn lediglich einen Teppich vor, über welchem die jeweiligen Exponenten des Staates und auch privater Träger ein grosses Ermessen haben. Es ist deshalb ratsam, sich diesbezüglich frühestmöglich zu orientieren und auf Erfahrungen von Drittpersonen zurückzugreifen. Nichts ist schmerzhafter als sich in Sicherheit zu wiegen und sich später gewahr zu werden, dass es die falsche gewesen ist.

Wir empfehlen uns deshalb insbesondere für Erstgespräche über allgemeine Vorhaben irgendwelcher Art mit Thailandbezug. Wir offerieren Ihnen eine offene Kommunikation, aufgrund welcher es Ihnen möglich ist, die richtigen Entscheidungen selbst zu treffen bzw. das Risiko von einer neutralen Drittperson eingeschätzt richtig werten zu können.

Wir sind in Thailand weder als Anwälte bei Gericht oder als Notare zugelassen. Wir können also auch keine Beglaubigungen von Unterschriften oder Dokumenten selbst vornehmen. Entsprechende Tätigkeiten müssen auch wir an Thailändische Kollegen übergeben. Wir sind bemüht, der Klientschaft einen Thailändischen Anwalt zu vermitteln, wir können jedoch keine Verantwortung für dessen Arbeit übernehmen, weshalb die Zusammenarbeit und Kostenabsprache zwischen Klient und Thaianwalt direkt erfolgen muss. Bezüglich Rechtsproblemen, welche wir nicht selbst vertreten können, sind wir bereit, eine Erstbesprechung vorzunehmen und der Klientel den einzuschlagen Weg aufzuzeigen.

Unter Beizug eins Thailändischen Notars ist es uns möglich, in unserem Büro in Pattaya Lebensbescheinigungen für die Schweizerischen Sozialversicherungsträger (AHV/IV/Suva/Pensionskassen) vorzunehmen.

SwissLaw ist als Übersetzungsbüro Deutsch-Thailändisch bei der Schweizerischen Botschaft in Bangkok anerkannt und kann insofern beglaubigte Übersetzungen ausfertigen.

 
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